Friedrichskoog
Alte Töpferei
Friedrichskoog
Kurtaxe und weitere Kosten
Friedrichskoog ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung,
Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Gemeinde einen
Kurbeitrag. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob Sie die Bad- und Kureinrichtung nutzen oder nicht.
Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Zeitraum 1. März bis 30. Oktober im Gemeindebereich Friedrichskoog aufhalten,
ohne hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben ( ortsfremd ).
Der Gast ist verpflichtet, die Kurabgabe innerhalb von 24 Std. nach Ankunft zu entrichten. Diese Kurabgabe wird vom Vermieter
eingezogen und an die Kurkasse abgeführt.
Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Kurtaxformulares ist auch gleichzeitig die polizeiliche Anmeldung gem. Landesmeldegesetz
erledigt.
Die Kurabgabepflicht entsteht mit der Ankunft in Friedrichskoog und wird lt. Satzung erhoben. Sie wird nach der Dauer des
Aufenthaltes berechnet – An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag.
Auskünfte über Befreiungen und Sonderregelungen erhalten Sie beim Tourismus-Service. Koogstraße 141 (Deichpassage)
25718 Nordseeheilbad Friedrichskoog-Spitze,Telefon: 0 48 54 - 90 49 4-0, Telefax: 0 48 54 - 90 49 4-19
Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen Aufenthaltes wird der zuviel bezahlte Kurbeitrag auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung
erfolgt an den Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der Kurkarte. Der Wohnungsgeber bescheinigt die vorzeitige Abreise.
Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes (Tageskurabgabe) erhoben und beträgt je Tag
für jede Person über 18 Jahre
vom 01. März bis 30. April sowie vom 01. bis 30. Oktober
1,70 EUR
vom 01. Mai bis 30. September
2,50 EUR
für jedes alleinreisende Kind
vom 01. März bis 30. April sowie vom 01. bis 30. Oktober
0,50 EUR
vom 01. Mai bis 30. September
1,00 EUR
Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt
für jede Person über 18 Jahre
43,00 EUR
für das 1. alleinreisende Kind einer Familie
7,00 EUR
für das 2. alleinreisende Kind einer Familie
5,00 EUR
Wenn Sie Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind,
zahlen Sie mit einer Behinderung ab 50% nur die Hälfte des
Tagessatzes. Ab einer Behinderung von 80% sind Sie von der
Kurabgabe befreit. Eine Begleitperson ist ebenfalls befreit, sofern es in Ihrem Ausweis angegeben ist (B).
Ebenso befreit von der Kurabgabe sind Kinder bis 18 Jahren,
sowie Schüler und Studenten bis 27 Jahren bei Vorlage eines
Studenten-/Schülerausweises
Appartement Preise verstehen sich inkl. Strom, Wasser, Heizung , WLAN, Nutzung der Fahrräder
Stornierung bis 21 Tage vor Reiseantritt frei, danach berechnen wir 20% vom Appartementpreis!
Bettwäsche: pro Aufenthalt /Bett € 9,00
Handtuchsatz: pro Aufenthalt / Gast € 9,00**
weiterer Gast ab 16.Lebensjahr pro Tag App. 1 & 4 je € 5,00*
Kinderappartement 2 (bis 16. Lebensjahr) per Nacht € 21,00*/***
Endreinigung App. 1 & 4 € 29,00
Endreinigung bei Aufenthalt mit Hund (App.1&4) € 45,00
Endreinigung App. 2 & 3 € 23,00
Endreinigung bei Aufenthalt mit Hund (App.2&3) € 39,00
Waschmaschine: pro Wäsche € nach Programm
Waschmittel pro Wäscheladung € 0,50
Trockner: pro Trockenvorgang € nach Programm (nur Oktober - März nutzbar)
* zzgl. Kurtaxe (Diese wird von uns kassiert und an die Kurverwaltung weitergeleitet)
** Handtuchsatz: Duschvorleger, 2 Waschlappen, Duschhandtuch, Gästehandtuch, 2 Standard Handtücher
*** inkl. Endreinigung